top of page

AGB

Myriel

Corinna Schaller

Pröllerweg 4

93176 Beratzhausen

E-Mail: kontakt@corinna-heilung.com

​

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coaching/Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer" genannt.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

​

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Veranstalter bietet Coachingveranstaltungen und Seminare an. Diese können von maximal einem Teilnehmer besucht werden. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung:

Der Veranstalter bietet derzeit folgende Leistungen an:

  • Rückführung - eine Sitzung von ca. 120 Minuten für 150 Euro

  • Reiki - eine Sitzung von ca. 60 Minuten für 80 Euro

  • Jenseitskontakt - eine Sitzung von ca. 60 Minuten für 80 Euro

  • Trancereisen - eine Sitzung von ca. 30 Minuten für 50 Euro

  • Seelenperson - drei Sitzungen von je 60 Minuten für 100 Euro

Gemäß § 19 UStG ist im ausgewiesenen Betrag keine Umsatzsteuer enthalten.

Individuelle Preise, Längen der Sitzungen und Inhalte können vereinbart werden. Etwaige Angebote auf Anfragen werden schriftlich abgegeben.

​

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronische Post.

3.2 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.

3.3 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter für gegenstandslos erklärt werden.

3.4 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.

3.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

3.6 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.

3.7 Der Veranstalter kann den Vertrag ablehnen, wenn wichtige Gründe vorliegen. Wichtige Gründe können zum Beispiel ein labiler Geisteszustand oder geistige Erkrankungen des Teilnehmers oder Suchtprobleme des Teilnehmers sein.

​

4. Vertragsdauer und Vergütung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Der Teilnehmer kann per

  • Überweisung im Voraus

  • PayPal

  • Bar vor Ort (bei Terminen die vor Ort stattfinden)

vor Beginn des Termins seiner Zahlungspflicht nachkommen.

4.3 Sämtliche Zahlungen sind im Voraus fällig.

4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4.5 Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich gemäß § 19 UStG ohne Umsatzsteuer.

​

5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen

5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.

5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.

Sofern der Teilnehmer nicht 48 Stunden vor seinem Termin absagt, ist bei Nichterscheinen oder bei einer späteren Absage, keine Erstattung der Vergütung mehr möglich.

Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.

​

6. Allgemeine Teilnahmebedingungen

6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6.2 Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

6.3 Jeder Teilnehmer unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Training.

6.4 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

6.5 Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

6.6 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6.7 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

6.8 Kein Heilversprechen

Der Veranstalter weist darauf hin, dass ein Coching / Seminar in keiner Weise einen Besuch beim Arzt oder Psychiater ersetzt. Sollte der Teilnehmer an einer körperlichen oder schweren psychischen Erkrankung leiden, sollte dieser bitte unbedingt einen Arzt oder Psychiater aufsuchen.

Der Veranstalter gibt keinerlei Heilversprechen ab.

Der Veranstalter stellt keine Rezepte aus und gibt keinerlei Medikamente ab.

Falls der Teilnehmer sich bereits in der Behandlung von einem Arzt, Psychiater, Psychotherapeuten oder Heilpraktiker befindet, sollte der Teilnehmer diese Behandlung bitte auf keinen Fall unterbrechen.

​

7. Verschwiegenheitspflicht

Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen des Teilnehmers / Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

​

8. Haftung

8.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

Kontakt

Corinna Schaller

Pröllerweg 4

93176 Beratzhausen

logo
Bild von mir

Ich bin per Mail oder Whatsapp jederzeit erreichbar, auch am Wochenende oder an Feiertagen. Wenn du mich telefonisch erreichen möchtest, gerne tagsüber. Ich melde mich auf alle Fälle zurück, wenn ich gerade nicht zu sprechen bin. Hinterlasse mir hierfür nur eine Nummer, oder E-Mail Adresse.

​

Meine Sitzungen finden derzeit alle online statt.

​

Ich freue mich auf dich.

Schreibe mir!
Was liegt dir am Herzen? 

Ich freue mich darauf, dich kennen zu lernen.

Vielen Dank! Ich melde mich sobald möglich bei dir zurück.

  • Whatsapp
  • Instagram

© 2023 Corinna Schaller

bottom of page